Ist das Mobilitätsgeld auch für Hartz IV Empfänger vorgesehen? Wenn ja mit welcher Begründung?

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Frage von Rita S. •

Ist das Mobilitätsgeld auch für Hartz IV Empfänger vorgesehen? Wenn ja mit welcher Begründung?

Schon in der Corona Pandemie wurden alle mit einem Bonus unterstützt außer die Rentner und Rentnerinnen. Warum gehen die immer leer aus obwohl sie viele Jahre hart gearbeitet haben? Dagegen gibt es viele Hartz IV Empfänger die den Bonus zwar wieder in die Wirtschaft (Alkohol) gesteckt haben, aber lieber einer Arbeit nachgehen sollten, dann hätten sie ihn auch verdient.

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Sehr geehrte Frau S.,

zunächst möchte ich mich für Ihre Frage vom 21. März 2022 bezüglich meines Vorschlages zum Mobilitätsgeld bedanken, die ich im Folgenden beantworten möchte. 

Mit meinem Vorschlag zur Einführung eines Mobilitätsgeldes sollten die gestiegenen Energiekosten für Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen abgefedert werden. Denn die steigenden Energiekosten durch Krieg und Inflation, belasten viele Bürgerinnen und Bürger. Strom, Lebensmittel und Heizung müssen bezahlbar bleiben. Daher sollte schnell eine Lösung gefunden werden und das Mobilitätsgeld bot einen ersten Ansatz zur Entlastung eines Großteils unserer Bevölkerung. Das Geld sollte insgesamt dreimal zusammen mit dem Monatsgehalt ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber hätte durch eine niedrigere Lohnsteuer keine Verluste gemacht und die Auszahlung wäre zu vollen Teilen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu Gute gekommen. Die Bundesregierung hat sich nun jedoch auf ein sehr umfassendes Energieentlastungspaket mit anderen Maßnahmen geeinigt.

Uns liegt es am Herzen, jede und jeden von den stark ansteigenden Energiekosten zu entlasten, daher haben wir das Energieentlastungspaket ausgearbeitet, das der Bevölkerung finanziell unter die Arme greifen wird.

Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherungssystemen werden zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt, denn aufgrund der aktuellen Preissteigerungen verdoppeln wir die erneute Einmalzahlung von 100 Euro. Auch einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner werden von dieser Verdoppelung profitieren. So erhalten selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut diesen nun doppelten Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentnerinnen und Rentner. Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro.

Natürlich profitieren Rentnerinnen und Rentner aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Die derzeit hohen Energiepreise sind auch das Ergebnis von Rohstoffspekulationen. Deshalb wollen wir durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte sicherstellen, so dass Preissenkungen künftig zügig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Auf europäischer Ebene werden wir uns ebenfalls für eine stärkere Überwachung und Regulierung der Energiemärkte einsetzen. Außerdem werden wir bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber den Energieversorgern Fragen des Verbraucherschutzes thematisieren.

Feststeht auch, dass die Renten ab 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent in Westdeutschland - die größte Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent in Ostdeutschland - die größte Erhöhung seit 1994. So werden bereits Durchschnittsrentnerinnen und -rentner mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach 6 Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten, der zudem voll zu versteuern ist.

Darüber hinaus ist für Sie als Empfängerin einer Erwerbsminderungsrente auch die Anpassung der Erwerbsminderungsrente interessant. Aktuell wird im Deutschen Bundestag ein Gesetz behandelt, wonach die Betroffenen künftig besser abgesichert werden. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 21. Dezember 2018 begonnen hat, erhält abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns einen pauschalen monatlichen Zuschlag zur Rente in Höhe von 7,5 Prozent oder 4,5 Prozent. Der Zuschlag beginnt ab dem 1. Juli 2024 und knüpft an die individuelle Rentenhöhe an.

Die Bundesregierung berät anhaltend über die Möglichkeiten zur schnellen Abfederung von steigenden Kosten für die Bevölkerung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubertus Heil

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