Könnte es sich hierbei um einen politisch motivierten Schritt handeln, der kritische Stimmen zum Schweigen bringen soll? Wird es ein Statement Ihrerseits diesbezüglich geben?

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Frage von Jafra Z. •

Könnte es sich hierbei um einen politisch motivierten Schritt handeln, der kritische Stimmen zum Schweigen bringen soll? Wird es ein Statement Ihrerseits diesbezüglich geben?

Der Fall Melanie Schweizer, die aufgrund ihrer privat geäußerten, israelkritischen Meinung ohne ein formales Disziplinarverfahren aus dem von Ihnen geleiteten Ministerium entlassen wurde, wirft grundlegende Fragen zur Wahrung der Meinungsfreiheit im öffentlichen Dienst auf. Schweizer äußerte sich zu einem Thema, das von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty International, unterstützt wird. Ihre Entlassung wurde mit der Verletzung der Neutralitätspflicht begründet, obwohl ihre Aussagen privat und nicht dienstlich waren.

Die Frage bleibt, ob in einem solchen Fall wirklich von einer Verletzung der Neutralitätspflicht gesprochen werden kann, oder ob es sich eher um eine politische Repression handelt, die kritische Stimmen zum Schweigen bringen soll. Die Entlassung von Schweizer könnte als Präzedenzfall für weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit im öffentlichen Dienst verstanden werden.

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Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Hier auf Abgeordnetenwatch stehe ich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gifhorn-Peine Rede und Antwort. Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine Personalangelegenheit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) handelt, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige BMAS unter info@bmas.bund.de zu wenden. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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