Wie kann es sein wenn jemand 40Jahre gearbeitet hat, weniger als 800€ bekommt.

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Frage von Klaus G. •

Wie kann es sein wenn jemand 40Jahre gearbeitet hat, weniger als 800€ bekommt.

Ich war 30Jahre verheiratet, hatte zwei Stiefkinder auf meiner Steuerkarte, hatte 60 000€ verspart für das Alter, bei meiner Arbeit gingen mir beide Knie kaputt,konnte meine Arbeit nicht mehr machen. Machte mit 50Jahren eine drei Jährige Ausbildung, habe sie mit Erfolg abgeschlossen, danach wurde mir mitgeteilt ich wäre zu alt und unqualifiziert. Das Arbeitsamt vermittelt mir eine Arbeitsstelle wo ich um meinen Lohn betrogen wurde, ich habe gekündigt, bekam einen Termin auf dem Arbeitsamt, da wurde mir gesagt ich wäre nicht mehr vermittelbar. Ich habe danach meine beiden Eltern gepflegt, meine Jetzige Polnische Ehefrau kennengelernt, lebe ihn Polen. Es gibt ja immer Prozentuale Rentenerhöhung die mir wenig bringt es bekommen die immer mehr die schon mehr haben. Es gab eine Einmalige Auszahlung von 300€ die wenn jemand zwei Renten hatten 600€ waren, wie kann es sein dass so jemand wie ich nichts bekommen habe.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist folglich die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete Rente. Im Gegenzug können längere Phasen ohne Beitragszahlung zur Rentenversicherung oder nur geringe Beiträge auch nur zu einer geringen Rente führen. Zwar weist die gesetzliche Rentenversicherung Elemente des sozialen Ausgleichs auf - wie beispielsweise die Grundrente. Doch die gesetzliche Rentenversicherung kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren.

Zur Kritik daran, dass alle Renten in gleicher Höhe angepasst werden und die prozentuale Erhöhung denjenigen mit geringer Rente wenig brächte, ist Folgendes anzumerken:

Dem zuvor erläuterten Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Eine jährliche Rentenerhöhung prozentual nach Höhe der Rente zu staffeln wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer prozentual gestaffelten Anpassung der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Bezieher*innen höherer Renten, die mehr eingezahlt haben, mit jeder Rentenanpassung einen geringeren prozentualen Anpassungssatz erhalten im Verhältnis zu den Bezieher*innen niedrigerer Renten, die weniger eingezahlt haben. Im Zeitablauf würde sich damit die Rentenhöhe zum Nachteil der Beitragszahler*innen verschieben, die mehr Beiträge eingezahlt haben. Deren Rentenbetrag würde dann nicht mehr ihrer Beitragsleistung während des Erwerbslebens entsprechen.

Die Zielrichtung des Anliegens, Bürgerinnen und Bürgern mit geringen Alterseinkommen höhere Anpassungen zu gewähren, ist gleichwohl nachvollziehbar. Problematisch ist bei diesem Vorschlag - auch wenn er in Ihrem Fall zuträfe - die Tatsache, dass aus dem Bezug einer niedrigen Rente nicht zwangsläufig auf ein niedriges Gesamteinkommen im Alter oder gar auf Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geschlossen werden kann. Oft werden neben der eigenen Rente noch weitere Einkommen im Alter bezogen (z. B. Beamtenpensionen, Leistungen berufsständischer Versorgungswerke, betriebliche Altersversorgung, Einkünfte aus privater Vorsorge oder aus Vermögen). So verdeutlicht der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020 u. a., dass gerade Bezieher*innen von sehr niedrigen Renten im Durchschnitt über vergleichsweise hohe Gesamteinkommen im Alter verfügen. Niedrigere Renten bei Anpassungen systematisch besser zu stellen, ist auch vor diesem Hintergrund aus sozialpolitischen Gründen nicht sachgerecht und würde der Zielrichtung des Anliegens gerade nicht gerecht werden.

Dass die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro nur an Rentnerinnen und Rentner gezahlt wurde, die ihren Wohnsitz im Inland haben, hat folgenden Grund: Mit der Begrenzung auf unbeschränkt Steuerpflichtige mit dauerhaftem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders stark treffen. Im Ausland lebende Personen haben eventuell niedrigere Energiepreise als in Deutschland zu zahlen oder profitierten von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlasteten.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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