Vielmehr hat uns die Entwicklung der Energiepreise, die sich bereits seit letztem Jahr wieder auf Vorkriegsniveau stabilisiert haben, in unserer gemeinsamen Entscheidung bestätigt.
Entscheidend bleibt, dass die Rente langfristig stabil finanziert wird – durch verlässliche Bundesmittel, durch eine starke Beschäftigung und gute Löhne, durch mehr Fachkräfte sowie durch eine faire Verteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
Persönliche Angriffe oder Diffamierungen haben darin keinen Platz.
Über die Besetzung entscheiden die zuständigen Gremien von Bundestag und Bundesrat; parteipolitische Erwägungen dürfen nicht über Eignung, Leistung und Integrität stehen.