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Im Abgeordnetengesetz ist eine Anpassung an den Lohnindex für RLP vorgesehen, dies ist eine nachvollziehbare Größe für Anpassungen der Entschädigung, da dieser die Einkommensentwicklung im Durchschnitt in RLP abbildet.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben setzen klare Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Abgeordnetenbezüge
Dort habe ich mich ausführlich zum Thema Diätenanpassung geäußert.
Sie suggerieren, dass die Diätenerhöhung unmoralisch sei und dass man ohne diese die vorhandenen Probleme lösen könnte. Das wäre aber nicht zutreffend.