Frage an Ingbert Liebing bezüglich Recht

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Ingbert Liebing
CDU
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Frage von Bernd D. •

Frage an Ingbert Liebing von Bernd D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Liebing,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Gebhardt vom 28.05.2009 sagen Sie:

"Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilt die Union eine harte und klare Absage."

Wie beurteieln Sie die in diesem Zusammenhang getroffenen Aussagen Ihres Parteikollegen Thomas Strobl, der folgendes gesagt hat:

"In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden. " (abgeordnetenwatch.de)

Weiterhin würde ich gerne wissen, wie Sie die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP zum Thema "Internet-Sperren" beurteilen.
Liegt es Ihrer Meinung nach im Bereich des Möglichen, das man die Stellungnahme so interpretieren könnte, das die Bundesregierung offensichtlich etwas Ahnungslos ist und trotzdem ein Gesetz möchte, das auf keinen gesicherten Erkenntnissen und Daten beruht?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Diederich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Diederich,

danke für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit zur erneuten Klarstellung gibt. In der Union gibt es einen breiten Konsens, das access- blocking nur auf den Bereich Kinderpornographie angewendet wird. Von der Anwendung des access- blocking auf andere Bereiche ist überhaupt nicht die Rede. Dies ist der breite Konsens innerhalb der CDU/CSU Fraktion, dem ich mich anschließe. Die Aussage des Kollegen Strobl ist dessen Einzelmeinung.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP wird lediglich darauf verwiesen, dass bestehende gesetzliche Rahmenordnungen ausreichen, um Internetsperren im Bereich der Kinderpornographie durchzusetzen. Von Ahnungslosigkeit der Bundesregierung kann deshalb keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing