(...) Für Abgeordnete des Bundestages sollte genau das gleich gelten, wie für jeden anderen Bürger auch – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Bisher war dies beim Thema Datenspeicherung allerdings nicht der Fall, den anderes als bei Privatkunden wurden die Netzdaten im Falle von Abgeordneten seit 2008 drei Monate lang gespeichert. Ihre Darstellung, dass jeder privatwirtschaftliche Provider Verbindungsdaten mindestens sechs Monate vorhalten muss, entspricht hierbei nicht der aktuellen Rechtslage, denn nach dieser dürfen die Telekommunikationsunternehmen die Daten ihrer Kunden nur dann speichern, wenn sie diese für die Bereitstellung ihrer Dienste benötigen. (...)