Frage an Ingo Egloff bezüglich Gesundheit

Portrait von Ingo Egloff
Ingo Egloff
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ingo Egloff zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl-Heinz B. •

Frage an Ingo Egloff von Karl-Heinz B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Egloff,

ich sah am Sonntag im Fernsehen die Sendung Abenteuer Leben mit dem Thema Gesetze rund um den Sommer (Online unter http://www.kabeleins.de/doku_reportage/abenteuer_leben/videos/ganze-folgen/clip_ich-weiss-wie-es-geht-_185683/ bei 41:30 abzurufen). Was mich schockierte, man darf rauchen ohne auf andere Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Mich stört es auch wenn man an Bushaltestellen den ganzen Mief zugeblasen bekommt, zudem dieses äußerst Gesundheitsschädlich ist.

Ich wäre daher für eine Gesetzeslage wie in den USA ( http://www.sueddeutsche.de/reise/verrueckte-gesetze-in-usa-kuessen-verboten-fuer-barttraeger-1.1055503 ) bei der Rücksicht auf andere oberstes Gebot ist und Rauchen im Freien in Grünanlagen und an Öffentlichen Plätzen wie z.B. Bushaltestellen zu verbieten. Ich habe vom Weltnichtrauchertag auch erst jetzt heute Abend Kenntnis genommen, kaum einer wird deshalb heute weniger geraucht haben.

Ihre Kollegen der SPD der Bezirksversammlungen hier in Hamburg versuchen gerade ein Rauchverbot auf Spielplätzen durchzusetzen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Es sollte die Gesundheit der Mehrheit durch die Verminderung des Passivrauchens Vorrang haben.

Wie stehen Sie zu der genannten Problematik?

Ich bitte Sie daher, dass Sie mit Iher Fraktion im Bundestag und der Hamburger Bürgerschaft eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brauer

Portrait von Ingo Egloff
Antwort von
SPD

Lieber Herr Brauer,

was den Nichtraucherschutz insgesamt angeht, kann der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen leider wenig dazu beitragen, den Flickenteppich der Länder-Rauchverbote durch klare und bundesweit einheitliche Regeln zu ersetzen. Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens von 2007 gilt deshalb auch nur in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im Personenverkehr. Grundsätzlich sind die Bundesländer selbst gefordert, für einen einfachen und transparenten Nichtraucherschutz zu sorgen. Ich persönlich halte das Hamburgische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (HambPSchG), wie es seit dem 1.1.2010 angewendet wird, für überwiegend gut - die Initiative, das Rauchen auf Spielplätzen zu verbieten, unterstütze ich natürlich.

Herzliche Grüße
Ingo Egloff