Frage an Ingo Egloff bezüglich Soziale Sicherung

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Ingo Egloff
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Frage von Anna-Lena J. •

Frage an Ingo Egloff von Anna-Lena J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Egloff,

wie hoch sollte ein gesetzlicher Mindestlohn Ihrer Ansicht nach sein? Die SPD äußert allgemein "mindestens" 8,50€ pro Stunde, die Linken fordern hingegen 10€. In Frankrecih beträgt dieser 9,22€, in Luxemburg 10,41€, in den Niederlanden 8,88€ und in Belgien 8,75€. Was halten Sie persönlich für angemessen?

In Frankreich gibt es eine Regelung, welche vorschreibt, dass die Manager von Staatsunternehmen nicht mehr als das 20-fache des Angestellten mit dem niedrigsten Gehalt verdienen darf (siehe http://tagesschau.de/wirtschaft/hollandespitzengehaelter100.html ). Was halten Sie von einem solchen Maximallohn? Können Sie sich soetwas auch für Deutschland vorstellen? Wäre eine Ausweitung auf die gesamte Wirtschaft denkbar?

Viele Grüße
Anna-Lena Janssen

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Antwort von
SPD

Liebe Frau Janssen,

der gesetzliche Mindestlohn, dessen Einführung wir verlangen, ist in der Höhe von "mindestens 8,50€" ursprünglich eine Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der die SPD sich angeschlossen hat, weil auch wir sie für angemessen halten. Wir kalkulieren dabei insbesondere ein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst ab einem Stundenlohn von knapp unter acht Euro zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht mehr darauf angewiesen sind, aufstockende Leistungen zu beziehen. In der Logik dieser Argumentation liegt es natürlich auch, dass wir einen höheren Mindestlohn fordern müssten, sobald der Regelsatz für ALG-II weiter steigen sollte.

Die Deckelung von Gehältern ist ein Thema, das wie in Frankreich nur in Unternehmen mit staatlicher Beteiligung überhaupt ernsthaft diskutiert werden kann, aber da haben wir es in der Tat auch schon getan: Vielleicht erinnern Sie sich an die Beschränkung der Vorstandsgehälter im Restrukturierungsgesetz auf 500.000€ pro Jahr, die in Banken wirksam wurde, wenn sie sich unter den Rettungsschirm des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) begeben mussten - betroffen war ab 2008 die Commerzbank. Vorsicht ist in dieser Frage trotzdem geboten: Wir können börsennotierten und anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht in die Gestaltung ihres Gehaltsgefüges hineinreden - und wenn dann im Ergebnis die Schere zwischen den Bedingungen für Top-Manager in staatlichen und nicht-staatlichen Führungsetagen zu weit auseinanderklafft, finden wir am Ende vielleicht keine guten Leute mehr für solche Posten.

Herzliche Grüße

Ingo Egloff