Frage an Ingo Schmitt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ingo Schmitt
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Frage von Norbert T. •

Frage an Ingo Schmitt von Norbert T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

für ihre Antwort danke ich Ihnen doch habe ich dazu noch einige weitere Anmerkungen.

Das die Telekommunikationsunternehmen Daten zu Abrechnungszwecken speichern dürfen ist auch mir bekannt, doch sind durch die Rechtsprechung hierzu diesem Bereich sehr enge Grenzen gesetzt worden!
Diese werden nun ausgehebelt.

Die Überwachung von Telefonen, Internet ist schon heute möglich.
Sie wird von den Strafverfolgungsorganen in Deutschland im Verhältnis zu den anderen EU-Staaten sehr wohl extensiv genutzt. Deutschland ist in diesem Bereich in einer Spitzenposition.

Warum sollen die Daten überwacht werden und wozu?
Straftäter nutzen zur Vorbereitung mitnichten den eigenen Computer und Festnetzanschluß, dies ist bekannt und daher nutzlos.

Bei diesem Gesetz geht es ausschließlich um Prävention.
Die Schaffung einer Ermittlungsmöglichkeit schon im Vorfeld ohne konkrete Verdachtsmomente.

Desweiteren ergibt sich aus Ihrer Antwort für mich die Frage, wenn schon Bedenken vorhanden sind, warum wurden diese nicht vorher ausgeräumt?
Wieso wird einem Gesetz zugestimmt, um es dann dem Verfassungsgericht zu überlassen die Änderungen vornehmen zu lassen, die nötig sind?
Ist es nicht handwerklich besser von Anfang an ein Gesetz zu erlassen das verfassungskonform ist?

Ich fühle mich durch dieses Gesetz unter Generalverdacht gestellt und überwacht. Dies geht nicht nur mir so sondern vielen mit denen ich mich darüber unterhalte.

Mit freundlichen Grüssen
Norbert Tessmer

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Sehr geehrter Herr Tessmer,

zwar ist es medial um das Thema Vorratsdatenspeicherung inzwischen etwas ruhiger geworden, ich möchte allerdings dennoch gerne auf Ihre Nachfrage eingehen.

Bereits nach der Rechtslage vor dem Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung war es den Anbietern möglich, Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken zu speichern. Wie in der Antwort auf Ihre vorherige Frage bereits erläutert, wird mit der Neuregelung zusätzlich sichergestellt, dass diese Daten auch bei Flatrate-Tarifen gespeichert werden. Die Änderung trägt hiermit also der aktuellen Tarifentwicklung Rechnung.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Telefonüberwachungen ein adäquates Mittel sind, um den Bewegungsfreiraum von Straftätern, allen voran Terroristen, zu verengen. Unabhängig von Ihren Kenntnissen bezüglich dem Verfahren von Straftätern ist es eine Tatsache, dass bei der Vereitelung von Anschlägen in Deutschland schon mehrfach Telefonüberwachungen eine zentrale Rolle gespielt haben.

Telefonüberwachung ohne einen durch Tatsachen belegten Verdacht auf die Planung oder Durchführung einer schweren Straftat ist nach wie vor selbstverständlich unrechtmäßig.

Zu Ihrer Frage der verfassungsgerichtlichen Bedenken kann ich nur anmerken, dass Skepsis nicht immer mit tatsächlichen Verstößen zusammenhängt. Ob dieses tatsächlich der Fall ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht - vor einem solchen Urteil ist jedoch von einem Verstoß noch nicht auszugehen.

In der Hoffnung, Ihre Bedenken etwas zerstreut zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt