Frage an Inka Gossmann-Reetz bezüglich Verbraucherschutz

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Inka Gossmann-Reetz
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Frage an Inka Gossmann-Reetz von Eric M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Gossmann-Reetz,

im Dezember 2018 machte die Stiftung Warentest darauf aufmerksam, dass bei den von ihr untersuchten 278 Produkten für Kinder bei 79 Produkten schwerwiegende Sicherheitsprobleme vorlagen. Der Vorstand der Stiftung Warentest Hr. Promus stellte sogar fest: „Produkte für Kinder sind in Deutschland besonders unsicher“.
Für die Durchsetzung der Produktsicherheit sind öffentlich-rechtlich die Bundesländer, also auch das Land Brandenburg, verantwortlich.
Laut Arbeitsschutzbericht 2017 des LAVG Tabelle 5 wurden lediglich 202 Kontrollen im gesamten Land Brandenburg vorgenommen und nach den im Text beschriebenen Schwerpunktsetzungen waren dabei kaum Produkte für Kinder dabei. Produkte mit hohem oder ernstem Risiko entdeckte das LAVG nur in einem bzw. gar keinem Fall in eigeninitiativ durchgeführten sogenannten aktiven Kontrollen, ansonsten nur nach Hinweisen durch Dritte.
Bei den 65 festgestellten Produkten mit mittlerem bis ernstem Risiko gab es in höchstens zwei Fällen eine Verwarnung, Bußgeld und/oder Strafanzeige als Reaktion.
Meine Fragen an Sie:
Auf wie viele Aufsichtsbeamte werden Sie den staatlichen Arbeitsschutz, der auch die Marktüberwachung durchführt, in der Legislaturperiode 2019-2024 in Brandenburg aufstocken?
Was tun Sie, dass die vorhandenen Aufsichtsbeamten flächendeckend eine wirksame Marktüberwachung der Produktsicherheit in der Praxis sicherstellen?

Mit freundlichen Grüßen

E. M.

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