Sollten Abgeordnete in Ausschüssen sitzen dürfen, obwohl sie Mitglieder extremistischer Organisationen sind?

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Isabelle Vandre
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Frage von Felix H. •

Sollten Abgeordnete in Ausschüssen sitzen dürfen, obwohl sie Mitglieder extremistischer Organisationen sind?

Sehr geehrte Frau Vandre,

herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Ich bin sehr besorgt darüber, dass immer wieder Personen politische Ämter erlangen, obwohl sie extremistischen Organisationen wie beispielsweise der Identitären Bewegung nahestehen. Ich hoffe, dass Sie diese Ansicht teilen. Daher meine Frage:

Hielten Sie es für problematisch, wenn folgender hypothetischer Abgeordneter der AfD Mitglied eines Bundestagsausschusses wäre (unabhängig von einer berechtigten prinzipiellen Ablehnung der Partei)?

Dieser Abgeordnete wäre Mitglied eines vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Vereins, der Personen, denen politisch motivierte Straftaten vorgeworfen werden, sowohl finanziell als auch juristisch unterstützt. Diese Unterstützung kann von dem Verein unter anderem verweigert oder gekürzt werden, wenn sich die beschuldigte Person vor Gericht für die vorgeworfene Tat entschuldigt oder mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.

Viele Grüße

Felix H.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr H.,

 vielen Dank für Ihre Nachricht. Gar nicht hypothetisch trete ich für die zügige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. Äußerungen von Funktionär:innen der AfD belegen einen rassistischen Volksbegriff, der große Teile der Bevölkerung ausschließt und auf deren Benachteiligung und Entrechtung hinausläuft. Zugleich stellt die AfD den demokratischen Rechtsstaat infrage und bedroht offen politische Gegner:innen. 

Aus meiner Sicht liegen damit ausreichende Anhaltspunkte für ein Verbotsverfahren vor. Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte Gutachten liefert darüber hinaus eine umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung und zahlreiche weitere Argumente für ein solches Verfahren: https://afd-gutachten.de/

Die Linke steht an der Seite derer, die von der AfD bedroht werden. Wir unterstützen daher Demonstrationen, Konferenzen, Bildungsinitiativen und setzen uns in den Parlamenten gegen Rassismus, Antisemitismus und die extreme Rechte ein.

Im Übrigen gelten für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages die gleichen Rechte und Pflichten. Dazu gehört insbesondere auch der Grundsatz, dass jede:r Abgeordnete einem Ausschuss angehören soll (§ 57, GOBT).

 Mit freundlichen Grüßen

Isabelle Vandre, MdB Die Linke

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