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Wie will der Innenausschuss sicherstellen, dass das Land nach der Kommunalisierung des Sachsenwaldes eine aktive, rechtssichere Vermittlungsrolle zwischen Kommunen und privaten Eigentümern übernimmt?

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Jan Kürschner
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Frage von Alexander L. •

Wie will der Innenausschuss sicherstellen, dass das Land nach der Kommunalisierung des Sachsenwaldes eine aktive, rechtssichere Vermittlungsrolle zwischen Kommunen und privaten Eigentümern übernimmt?

Herr Abgeordneter Kürschner,

bei der Kommunalisierung des Sachsenwaldes wird auf Selbstverwaltung verwiesen, obwohl Wege, Brücken und Bewirtschaftung weiter in privater Hoheit bleiben und die neuen Gemeinden nur begrenzte Steuerungsinstrumente besitzen. Ohne klare Rahmenbedingungen für Kooperation, Datenzugänge und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen drohen Zuständigkeitskonflikte und Rechtsunsicherheit. Für eine funktionierende Selbstverwaltung braucht es daher Mindeststandards staatlicher Unterstützung.

Welche Schritte plant der Innenausschuss, um landesseitig moderierte Strukturen für Kooperation und Konfliktlösung zwischen Kommunen und Eigentümern zu ermöglichen (z. B. Musterverträge, Mediationsangebote, Datenzugang, Anreiz- und Zertifizierungssysteme)?

Wie soll das Land sicherstellen, dass kommunale Selbstverwaltung nicht durch fehlende Transparenz oder unklare Zuständigkeiten ausgehöhlt wird?

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

der Innen- und Rechtsausschuss ist nach seinem Entscheidungsvorschlag an das Plenum des Landtages nun nicht mehr mit dem Thema befasst. Es soll im Landtag aber noch ein weiterer Änderungsantrag folgen, in dem z. B. auch etwas zu Straßen stehen soll.

Welche Rolle die Landesregierung etwa im Rahmen der Kommunalaufsicht spielen könnte, vermag ich nicht vorweg zu nehmen. Die Planung der Landesregierung ist mir in diesem Punkt nicht bekannt. Die Landesregierung darf die Selbstverwaltung der Kommunen aber grundsätzlich nur ein einem beschränkten Rahmen eingreifen, selbst wenn sie das wollte. Das hat im Fall des Sachsenwaldes am Ende zu der in Aussicht genommenen Gesetzesänderung geführt, nachdem es auf der Ebene der Kommunen eben keine Einigung gäbe, wie schon zuvor in der 70er- und 90er-Jahren

Ihre letzte Frage habe ich noch nicht genau verstanden. Es gibt das Informationszugangsgesetz, mit dem sich Informationen erlangen lassen. Wo sehen Sie eine fehlende Transparenz oder unklare Zuständigkeiten? Vielleicht warten Sie zunächst das Ende des Gesetzgebungsverfahrens ab.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Kürschner

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