Frage an Jens Ackermann von Guenter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ackermann,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meine Frage, die sie aber leider nicht beantwortet haben, daher noch einmal und bitte keine Allgemeinplätze sondern konkret. Danke.
Gruss
Günter Schwarz
Sehr geehrter Herr Ackermann,
was machen Sie mit einem Menschen, der fremdbestimmt zumutbare Arbeit für sich ablehnt?
Sanktionieren Sie ihn?
Wollen Sie den Menschen alles wegnehmen, wenn sie erwerbslos werden und in Ihrer Privatsphäre schnüffeln (Bedarfsprüfung)
Sie schreiben: "Wir Liberale stehen deshalb zur Freiheit des Individuums"
Sehr geehrter Herr Schwarz,
haben Sie vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben, dass ich ebenso gern beantworten möchte.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass scheinbar einfache Fragen nicht immer schlicht beantwortet werden können. Deswegen möchte ich Ihnen etwas ausführlicher antworten.
Als Liberaler, dass kann ich Ihnen sagen, wende ich mich gegen staatlichen Zwang. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist es selbstverständlich, dass es eine staatliche Absicherung des Existenzminimums geben muss. Sie ist für die soziale Gerechtigkeit, für den Zusammenhalt einer Gesellschaft und insbesondere für die Freiheit des Einzelnen unverzichtbar. Denn jeder kann unverschuldet in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kommt. Hier ist Hilfe notwendig, in Form von finanzieller Unterstützung und auch mehr. Ziel muss es aber immer sein, allen Bürgern ein selbstbestimmtes Leben und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen und an der Gesellschaft teilhaben können.
Die FDP will deshalb, lieber Herr Schwarz, mit dem so genannten Bürgergeld ein existenzsicherndes Mindesteinkommen schaffen. Das Bürgergeld gewährt Hilfebedürftigen die notwendige Hilfe und motiviert Erwerbsfähige zur Arbeitsaufnahme. Es sichert damit die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Das Bürgergeld ermöglicht so ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung, dem Bürgergeld, zusammengefasst werden. Damit ist das Bürgergeld einfach und transparent. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde, dem Finanzamt, werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen. Damit ist es beispielsweise auch gerechter und wirksamer als jede Mindestlohnregelung, die hin und wieder in der Diskussion sind.
Entscheidend ist es vielmehr für mich, insbesondere Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf Beschäftigung zu eröffnen und dadurch ihre finanzielle Situation spürbar zu verbessern. Zu beachten ist auch, dass der Abstand zu Familien mit geringem Einkommen ohne Leistungsbezug, die für diesen Bedarf kalkulieren und selbst ansparen müssen, nicht geringer wird und das mit höheren Leistungsbezügen gleichzeitig der Anreiz sinkt, durch Arbeit eigenes Einkommen zu erwirtschaften.
In Ihrer Mail sprechen Sie jedoch auch das "Schnüffeln in der Privatsphäre" an. Gerade wir Liberale möchten dem Stellenwert des Datenschutzes angemessen Rechnung tragen. Wir treten für eine deutliche Verbesserung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich ein.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb beispielsweise auch die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, lade ich Sie aber auch gerne zu einem persönlichen Gespräch in mein Wahlkreisbüro ein. Vielleicht finden wir so Zeit, auch andere Themen anzusprechen, die Ihnen auf dem Herzen liegen.
Ich verbleibe mit den besten Wünschen
Ihr
Jens Ackermann