Frage an Jens Ackermann von Ernst Ullrich S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ackermann,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Abschließend möchte ich doch noch einmal auf folgendes hinweisen: Wenn einer gesellschaftlichen Gruppe die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf das Gesundheitssystem abgesprochen wird, hält man diese Gruppe doch für unmündig! Das ist keine provokannte These, sondern eine Tatsache. Der Gesetzgeber spricht von "Schutzbedürftigkeit". Schutzbedürftig sind in der Regel Kinder und Jugendliche.
Von welchen Massentatsachen geht der Gesetzgeber aus, wenn er Selbständige zu Besserverdienern macht? Ich bin sicher, eine sehr große Zahl der Selbständigen verdient weniger als fest angestellte Arbeitnehmer. Die Sonderstellung der Beamten haben Sie gar nicht begründet.
Soweit ich sehe, hat das Verfassungsgericht den hier genannten elementaren Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes gar nicht untersucht. Gut wäre es, jetzt Mitstreiter zu finden, die diesen Missstand einmal gerichtlich nachprüfen zu lassen.
Herzliche Grüße,
Ernst Ullrich Schultz
Sehr geehrter Herr Schultz,
Ich kann sicher Ihren Unmut verstehen und sehe auch Ihre berechtigten Fragen.
Ihre Frage mit Blick auf die angesprochenen Massentatsachen wird Ihnen sicherlich die zuständige Behörde beantworten können. Bezüglich der Beamten habe ich dies getan und hier explizit auch auf das Werk von Esping-Andersen (Wohlfahrtstaaten) hingewiesen - gleichwohl wird hier alleine nicht die Sonderstellung der Beamten per se erläutert. Diese ist auch sicher durch die Geschichte unseres Landes zumindest erklärbar.
Ungeachtet aller - zum Teil berechtigter - Kritik an einzelnen Stellschrauben unseres Gesundheitssystems kann ich jedoch auch nur betonen, dass wir ein Gesundheitssystem haben, um das uns andere Länder beneiden: Die Patienten genießen eine sehr gute medizinische Versorgung, bei im internationalen Vergleich moderaten Ausgaben.
Mit den besten Wünschen
Ihr
Jens Ackermann