Frage an Jens Ackermann bezüglich Gesundheit

Portrait von Jens Ackermann
Jens Ackermann
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jens Ackermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Florian F. •

Frage an Jens Ackermann von Florian F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,
als leitender Mitarbeiter im Bereich der ambulanten Pflege möchte ich ihnen folgende Fragen stellen.

Wie werden die Rahmenbedingungen für Pflege nach Ihren politischen Zielen in 5 Jahren aussehen?
Wie hoch schätzen sie den Overhead ein welcher im Bereich der ambulanten Pflege aktuell notwendig ist um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen?
Wie sehen Sie die Entwicklung in der Pflegebranche und wie sehen sie im Vergleich die Entwicklung im Bereich der ambulanten Pflege?
Wie sehen sie den Aspekt dass Patienten welche einen höheren Pflegebedarf haben als ihre Pflegestufe vorsieht, für eine Höherstufung der Zeitwert jedoch nicht ausreicht, Rechnungen aus ihrer privaten Kasse begleichen müssen und tlw. Hierdurch Abhängig von der Sozialhilfe werden?
Welche Verbesserungen möchten sie in den Bereich der ambulanten Pflege einbringen?
Vielen Dank für ihre Antwort.

Portrait von Jens Ackermann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Franke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Gegenwärtig sind die bei uns zuständigen Fachpolitiker dabei, Konzepte zu erarbeiten, um die Pflege und die damit einhergehenden Anforderungen zukunftsfest zu machen.

Ich selbst bin nicht Mitglied dieser Arbeitsgruppe, da mein Schwerpunkt auf dem Bereich Krankenhaushygiene oder Rettungswesen liegt. Hier wird es in diesem Jahr je Gesetzesvorschläge geben, die wir umsetzen wollen. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen Ihre Fragen noch nicht beantworten und würde Sie bitten, sich noch zu gedulden, bis die Arbeitsgruppen und die Experten hier Konzepte entwickelt haben.

Mit Blick auf die Pflege kann ich Ihnen aber meine Einschätzung zur Pflege durch Angehörige geben und berichten, was auf diesem Bereich angestoßen wird, denn schließlich wird in Deutschland ein wesentlicher Teil der Pflegeleistungen von Angehörigen erbracht.

Von den rund 2,3 Millionen im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftigen Menschen werden zwei Drittel von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Jenseits dieser Statistik gibt es noch viele weitere informell pflegende Verwandte. Dies zeigt die enorme Verantwortungsbereitschaft in unserer Gesellschaft, die große Anerkennung verdient und die es zu unterstützen gilt.

Pflegende Angehörige leiden oftmals an einer über viele Jahre andauernden körperlichen und seelischen Belastung. Hier setzen die von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vorgeschlagenen Entlastungen an. Zur Erholung der pflegenden Angehörigen strebt der Bundesgesundheitsminister unter anderem die Möglichkeit gemeinsamer Kuren analog zu Mutter-Kind-Kuren an. Auch Selbsthilfegruppen, die den Austausch der Pflegenden untereinander fördern, sollen finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Pflegezeit von Angehörigen bei der Rente besser als bisher angerechnet werden kann.

Gleichzeitig gilt es auch Strukturen zu schaffen, die eine bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege ermöglichen. Denn in Zukunft ist mit einer weiter steigenden Erwerbstätigkeit vor allem von Frauen zu rechnen. Ihre Erwerbsquoten werden denen der Männer immer ähnlicher werden. Wir brauchen deshalb eine Reform der Pflegeversicherung, die bedarfsgerechte Formen der Versorgung möglich macht. So ist es im Hinblick auf die häusliche Versorgung Pflegebedürftiger wichtig, Angehörige durch einen flexiblen und kreativen Mix aus häuslicher und ambulanter Pflege zu unterstützen. Pflegebedürftige und ihre Angehörige müssen mehr Autonomie und Wahlfreiheit erhalten, die Mittel der Pflegeversicherung nach ihren individuellen Bedürfnissen einzusetzen. Dafür sind mehr Kombinationsmöglichkeiten zwischen Pflegegeld und Sachleistungen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung anzustreben.

Parallel dazu werden wir von Tarifpartnern akzeptierte Möglichkeiten schaffen, die für die Übernahme von Pflegeverpflichtungen einen befristeten Teilausstieg aus der Erwerbstätigkeit ermöglichen und auch finanziell tragbar machen. Die Bundesfamilienministerin hat einen entsprechenden Gesetzentwurf formuliert.

Alle strukturellen Veränderungen können aber auch weiterhin ohne die Mithilfe der Angehörigen nicht auskommen. Ohne sie wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht bestehen können. Die Entlastung der pflegenden Angehörigen wird deshalb ein Kernstück der anstehenden Pflegereform sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Jens Ackermann