Frage an Jens Ackermann von Kai R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ackermann,
in Kürze soll der ESM-Vertrag durch den deutschen Bundestag "abgesegnet" werden, in Wortlaut nahe dieses Entwurfs:
http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf
Wenn dem so sein sollte, dann verstösst dieser Vertrag offensichtlich gegen das GG.
Hier kurz nochmals die wichtigsten Klauseln:
- das anfänglich vorgesehene Grundkapital i.H.v. €700 Mrd. (§8) kann jederzeit und beliebig erhöht werden (§10)
- die via ESM gewährten Kredite sehen einen Minizins von 2% für 3 Jahre Laufzeit vor (Anh. 3), so dass das Kapital schnell ausgeliehen werden
dürfte
- die Geberländer haben den ESM-Kapitalstock sofort wieder aufzufüllen (§36)
- "sofort" bedeutet dabei eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer das Geld "unwiderruflich und bedingungslos" (§9) einzuzahlen ist
- die ESM-Partner haften vollumfänglich gegenseitig für alle eingegangenen Kredite (§21): Dies ein eklatanter Verstoss gegen §123 des EU-
Vertrags / die non-bailout-Regel von Maastricht!
- dasselbe gilt für die Ermächtigung des ESM, die kompletten Staatsschulden einzelner Länder wegzumonetarisieren (§15)
- (§27, §31) gewähren allen Mitgliedern des ESM eine vollständige Immunität für ihre Handlungen und Befreiung von allen Gesetzen, Steuern und
Vorschriften: Auch dies ein eklatanter Verstoss gegen jedwedes Demokratieverständnis
In Inhalt und Duktus ist der ESM-Vertrag somit ein "Ermächtigungsgesetz", welches dem Deutschen Bundestag seine Budgethoheitsrecht
verfassungswidrig und dauerhaft entzög.
Sind Sie sich der Konsequenzen des ESM-Vertrages für die Zukunft des Deutschen Volkes bewusst? Nach §38, Abs.1 des Grundgesetzes sind Sie als
Abgeordneter des Deutschen Bundestages "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen" und entsprechend wüsste ich gerne, ob Sie persönlich als Abgeordneter dem ESM-Vertrag zustimmen werden oder nicht?
Sehr geehrter Herr Rohrbacher,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Antwort darauf lautet kurz und knapp: Nein, ich werde nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Ackermann