Werden Sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stärken gegen den Angriff durch das Bundesverwaltungsgericht?

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Jens Brandenburg
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Frage von Norbert B. •

Werden Sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stärken gegen den Angriff durch das Bundesverwaltungsgericht?

Sehr geehrter Herr Brandenburg,

das Bundesverwaltungsgericht hat Bürgerrechte eingeschränkt: Behörden seien berechtigt, bei Anfragen nach dem IFG die Postadresse zu fordern und dahin zu antworten (https://www.bverwg.de/pm/2024/10). Das Innenministerium hatte geklagt, um eine Beanstandung des Bundesdateschutzbeauftragten (BfDI) abzuwehren. Durch einen Trick ist sogar die eigentlich betroffene Organisation (fragstenstaat.de) aus dem Verfahren gedrängt worden (https://fragdenstaat.de/blog/2024/03/21/bundesverwaltungsgericht-legt-die-axt-ans-informationsfreiheitsgesetz/).

Mehr obrigkeitshörige, rückwärtsgewandte Entscheidungen sind kaum denkbar (Post statt digital, Datensammlung statt Privatsphäre, Ausbooten der Betroffenen, hauptsächlich: Erschwernis von Anfragen, die informierte Beteiligung erst ermöglichen). Möchte der Staat alleine (als "Elite") unbeoachtet regieren?

Was werden Sie unternehmen, um das IFG gegen solche Angriffe zu stärken?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz. Als Partei des Rechtsstaats gilt es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu akzeptieren und als Feststellung zur geltenden Rechtslage und nicht als einen Angriff hierauf anzusehen. Eine Änderung der geltenden Rechtslage obliegt allein dem Gesetzesgeber.

Als Bundesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln. Das dafür zuständige Bundesinnenministerium arbeitet hierzu einen umfassenden Entwurf. Das Ministerium plant die Transparenzreform mit einer Open-Data-Reform zu verbinden und den im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsanspruch auf offene Daten gleich mit umzusetzen. Bürgerinnen und Bürgern soll so staatliches Handeln transparenter gemacht werden, ohne dass sie selbst jeweilige Anträge auf Informationen stellen müssen.

Ein solches Vorhaben ist rechtlich sehr komplex, sodass das Innenministerium erst im kommenden Jahr mit einem fertigen Entwurf rechnet.

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