Frage an Jerzy Montag bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Jerzy Montag
Jerzy Montag
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jerzy Montag zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peter S. •

Frage an Jerzy Montag von Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Montag,

nach Berichten der Lausitzer Rundschau können Hartz-IV-Empfänger nicht die Abwrack-Prämie für den Kauf eines Neuwagens in Anspruch nehmen. Der Betrag wird ihnen von der Grundsicherung abgezogen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion der Linken hervor.
Denken Sie nicht, dass das Vorgehen gegen den Rechtswert der Gleichheit verstößt?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schäfermeier

Portrait von Jerzy Montag
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schäfermeier,

Es ist richtig, dass die Abwrackprämie nach Plänen der Bundesregierung als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden soll. Wir halten das für falsch und werden auf die Bundesregierung hinwirken, dieses Vorhaben aufzugeben.

Zunächst sind wir der rechtlichen Auffassung, dass es sich bei der Abwrackprämie um eine zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II handelt und deswegen nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf. Die Abwrackprämie muss also von der Verrechnung mit Arbeitslosengeld II ausgenommen werden.

Ein anderes Vorgehen würde auch gegen das alltägliche Gerechtigkeitsempfinden verstoßen: Gerade Empfänger von Arbeitslosengeld II haben unter normalen Umständen große Schwierigkeiten, alte und möglicherweise nicht mehr voll funktionstüchtige Fahrzeuge durch neue zu ersetzen. Ihnen fehlen dazu schlicht die Geldmittel. Dennoch sind sie gerade in ländlichen Räumen für die Aufnahme von Arbeit auf ein Auto angewiesen. Ohne Fahrzeug ist der Arbeitsort oftmals nicht zu erreichen.

Wenn sich die Bundesregierung schon für das unter ökologischen Gesichtspunkten mehr als fragliche Instrument der Abwrackprämie entscheidet, dann muss es diese auch für alle zugänglich machen. Wenn es- was selten genug sein dürfte- für ALG II- Empfänger durch die Abwrackprämie ermöglichst wird, ein altes durch ein neuwertiges Auto zu ersetzen, dann sollten sie nicht durch das Streichen von Arbeitslosengeld II- Zahlungen im Umfang von 2.500 € dafür bestraft werden.

Alles Gute für Sie und mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag, MdB