Frage an Joachim Graf bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Joachim Graf
ÖDP
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Frage von Gunnar B. •

Frage an Joachim Graf von Gunnar B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Lieber Herr Graf,

Ihre nette Antwort zu meinen Fragen zeigt, dass es bzgl. von 2 Punkten Klaerungsbedarf gibt:

Keineswegs sollten Fahrradfahrer-Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Es ist aber nun mal so, dass der gleiche Radweg, den ich gerne mit Familie und Kindern benutze, bei den hoeheren Geschwindigkeiten, die ich alleine zum Einkaufen und zur Arbeit fahre, voellig ungeeignet sein kann. Keineswegs moechte ich daher etwa die Stillegung aller "gefaehrlichen" Radwege. Ich richte mich vielmehr gegen die Radwegebenutzungspflicht, mit der alle Radfahrer ueber einen Kamm geschert werden. Viele Radfahrer, die nie mehr als 20 fahren, verstehen das genausowenig wie viele Autofahrer. Fuer dieses gegenseitige Verstaendnis moechte ich werben.

zu 4) Da hätte ich zuerst noch mehr Klarheit: Was ist unter der "jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit" zu verstehen? - Jedenfalls möchte ich auch keinen Freibrief für Fahrrad-Raser ausgestellt sehen. Motto : "A Depp bleibt a Depp, egal ob im Cayenne/Q7 oder aufm Radl!"

Ich halte mich an Geschwindigkeitsbeschraenkungen und bin fuer Tempo 30 in allen Staedten. Insofern bin ich kein Raser. Andererseits ist dieses Tempo auf Radwegen oft sehr gefaehrlich. Z.B. muss ich auf dem Radweg Furthmayer Strasse ca. 40 km/h fahren um die Gruenphase mitzubekommen. Das ist schlecht. Die wahren Raser sind aber immer die Autofahrer. Wenn ich auf der Strasse in einer Tempo 30 Zone 30 fahre, ueberholen mich alle, manche sogar mit mindestens 70 um mich dann an der naechsten Kurve durch Vollbremsung auszubremsen. Wenn ich z.B. 45 auf normalen Stadt-Strassen fahre, ueberholen mich ebenso mindestens 90% der Autos. Das relativiert natuerlich alles, was man als Radfahrer so falsch machen kann.

Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Bali,

damit ist alles klar und ich kann´s ganz kurz machen:
So wären wir beieinand! (Wobei aber noch anzumerken wäre, dass die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich Bundes- und nicht Landessache ist.)

Mit besten Grüßen
Joachim Graf