Frage an Joachim Kößler bezüglich Finanzen

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Joachim Kößler
CDU
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Frage von Hans-Dieter N. •

Frage an Joachim Kößler von Hans-Dieter N. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Kößler,
leider hatten Sie in den letzten 2 Jahren anscheinend so wenig Zeit, dass Sie nur eine von meinen 3 Fragen beantworten konnten. Ich versuche trotzdem nochmal von Ihnen als Vertreter meines Wahlkreises Ihre Meinung zu bekommen.

In Ihrer Sonderausgabe von "Fraktion im Focus" schreiben Sie, dass wir eine solide Finanzpolitik benötigen. Hier stimme ich Ihnen vollkommen zu.
In der BNN wird diese Woche geschrieben, dass Sie zusammen mit Ihrem Freund Herrn Mappus, in der Zeit als Sie gemeinsam mit ihm Regierungsverantwortung hatten, beim EnBW-Rückkauf über 700.000.000 Euro zu viel gezahlt haben. Das sind ca. 15% der Kaufsumme. Bereits nach der Regierungsübernahme von Grünen und SPD wurde dieses durch deren Wirtschaftsfachleute festgestellt. Aktuell wurde es durch ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft beauftragte, bestätigt.
Als die amtierende Grün-Rote Landesregierung deshalb dieses Geld vom Verkäufer zurückhaben wollte, waren Sie mit Ihrer CDU gegen eine Klage und haben die Kosten der Klage sogar als Geldverschwendung bezeichnet.
Dazu meine Fragen.
Warum möchten Sie diesen hohen Betrag, der ja von uns Steuerzahler bezahlt werden muss, nicht zurückhaben ?
Wie sollen die von der FDP-CDU-Regierung angehäuften Schulden abgebaut werden, wenn die neue Regierung solche Altlasten hat und von Ihnen aufgefordert wird diese nicht zurückzufordern ?

Mit freundlichem Gruss
Hans-Dieter Nagel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nagel,

vielen Dank für Ihre Email über www.abgeordnetenwatch.de vom 23.11.2013, zu der ich gerne Stellung nehme.
Nach heutigem Erkenntnisstand kann man sagen, der EnBW-Rückkauf war kein Ruhmesblatt für den ehemaligen Ministerpräsidenten und sein Beraterteam. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Wenn das Gutachten von Herrn Ballwieser heute zum Ergebnis kommt, es sei zu viel bezahlt worden, mag dies richtig sein, mag aber auch nicht so sein. Bewertung von Unternehmen unterliegen unterschiedlichen Sichtweisen. Ich verweise auf die aktuelle Diskussion.

Tatsächlich ist seitdem Herr Ballwieser im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart vergangene Woche sein Gutachten vorgelegt hat, eine heftige Debatte über die Zahl (circa 780 Millionen Euro) und ihre Aussagekraft entbrannt. „Der Gutachter hat nur die Differenz zwischen dem damaligen Wert der EnBW und dem Kaufpreis der Aktie festgestellt“, sagt ein erfahrener Jurist. „Aber was für ein Schaden entstanden ist, ist damit noch längst nicht gesagt“, meint ein anderer. Soll heißen: Für die Festlegung eines Kaufpreises – damals 40 Euro pro Aktie zuzüglich 1,50 Euro Dividende pro Stück – seien „noch eine Fülle von anderen Faktoren wichtig“. (‚EnBW-Deal: Was kann man Mappus beweisen?‘ Frank Krause, Stuttgarter Nachrichten, 27.11.2013)

Wenn das Gutachten richtig ist, liegt Falschberatung der Bank und der Anwälte vor. Aber dann hat das Land Schadensersatzansprüche, die realisierbar sind und als Forderung dem Haushalt zur Verfügung stehen. Die CDU unterstützt die Landesregierung dabei den Schaden geltend zu machen.
Daneben erwarten wir von der Landesregierung, dass sie die zusätzlichen Steuereinnahmen teilweise zur Schuldentilgung verwendet und sich anstrengt die Schuldenbremse einzuhalten. Ein Verzicht auf Prestige-Projekte würde zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

In Bezug auf die angehäuften Schulden kann man feststellen, dass Baden-Württemberg mit 6.500 Euro je Einwohner, Sachsen mit 2.302 Euro je Einwohner und Bayern mit 3.384 Euro je Einwohner – aber Nordrhein-Westfalen mit 14.699 Euro je Einwohner verschuldet ist. Darüber hinaus hat die Vorgängerregierung Baden-Württembergs in den Jahren 2008 und 2009 keine neuen Schulden aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kößler MdL