Frage an Joachim Stünker bezüglich Verbraucherschutz

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Joachim Stünker
SPD
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Frage von Oliver K. •

Frage an Joachim Stünker von Oliver K. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo !

Ich möchte Sie mal fragen wie es mit unserer Informations/Meinungsfreiheit bestellt ist.
Glauben Sie das diese Grundrechte von der Politik nach und nach abgebaut werden ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuhnt,

ich habe in den Jahren um 1968 studiert. Schon von meiner Biografie her können Sie mir glauben, dass mir die Grundrechte am Herzen liegen. Als rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion achte ich genau darauf, dass sie gewahrt bleiben. Ich bin im besten Sinne des Wortes liberal. Darauf können Sie sich verlassen. Und das werden Sie bestätigt finden, wenn Sie die aktuellen Diskussionen etwa um Bundeswehreinsätze im Inneren oder zur Sicherungsverwahrung verfolgen. Mit der SPD wird es keine solche Grundgesetzänderung beziehungsweise Verschärfung geben.

Woher rührt Ihre Sorge? Hängt Ihre Frage mit den Internetsperren zusammen? Wenn ja: Dieses Gesetz mit dem Begriff Zensur in Verbindung zu bringen, wie es manche tun, geht an den Tatsachen vollkommen vorbei. Zensur bedeutet, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Aber mit Meinungsfreiheit hat das Betrachten kinderpornografischer Inhalte im Internet nun wirklich nichts zu tun.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist abscheulich. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Aber die Verbreitung solcher Inhalte hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren stark zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Bereits nach der alten Rechtslage wurden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befanden, von den Providern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland jedoch nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu solchen Angeboten von Deutschland aus zu sperren.

Sicherlich können versierte Nutzer die Sperrung von Seiten technisch umgehen. Es kommt aber darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist, wieder zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen. Gerade um rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen, haben wir dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Ich bin sicher, dass sie jeder Überprüfung durch das Verfassungsgericht standhält. Und dieses Gericht achtet nun wirklich darauf, dass Grundrechte nicht verletzt werden.

Sehr geehrter Herr Kuhnt: Ich weiß, dass wir durch das neue Gesetz das Problem der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nicht gänzlich lösen. Aber es wird dazu beitragen, die Nachfrage zu bremsen. Und weniger Nachfrage bedeutet besseren Schutz der Kinder. Mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit hat das wie gesagt überhaupt nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker