Frage von Andre R. • 14.01.2013 Sehr geehrter Herr Ott. Am 31.12.2012 lief die Gültigkeit des Sonderzahlungsgesetz NRW aus. Antwort ausstehend von Jochen Ott SPD Nordrhein-Westfalen 2012 - 2017Finanzen Teilen