
Antwort 06.08.2024 von Jörg Mumme Die Linke
Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig