Frage an Jörg Tauss bezüglich Recht

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Frage von Wilfried M. •

Frage an Jörg Tauss von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Tauss,

in Sorgerechtsverfahren gibt es womöglich einen weiteren Datenschutzsskandal.

Schon 2005 hatte der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Propaganda des bayer. Landesjugendamtes kritisiert, an das Gericht adressierte psychol. Gutachten und Parteischreiben automatisch in kipie an das Jugendamt zu senden (1.).

Trotzdem findet sich diese Propaganda seit 2006 noch mehr oder weniger unverändert in der Broschüre "Trennung und Scheidung", wenn es dort z.B. auf S. 43 heißt, Richter sollten die psychol. Sachverständigengutachten dem Jugendamt "mitteillen"(2.). Eine Übermittlung solcher (jede Menge Privatgeheimnisse, auch Fehldiagnosen enthaltenden!) Gutachten ohne Zustimmung der Betroffenen wäre aber lt. Prof. Kunkel (SGB VIII- Kommentator) eine Verletzung des Datengeheimnisses durch das Gericht (3.), lt. Frankf. Kommentar zu § 17 Abs. 3 SGB VIII (Rz 37) nicht nur rechtswidrig, sondern auch für die Jugendamtstätigkeit hinderlich.

Irren die genannten Juristen oder auch der Augsburger Datenschützer, der dem Jugendamt empfahl, die Gutachten ungelesen zurückzusenden (4.)?

Wenn nicht: Wie wäre der letztlich von Richtern praktizierte DS- Skandal ("Vernetzung") ggf. endlich zu beenden?

Was sagen Sie zu der Auffassung des Münchner Anwaltsvereins, der (psychol.) Sachverständige habe keine Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt ("14." in http://www.muenchener.anwaltverein.de/Muenchner_Modell/Leitfaden_MueMo_08_12_08.pdf) ?

Mit freundlichen Gruessen
W. Meissner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

1.) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/37-051129bayrdatenschutzbeauftragteranwmbroschuerepdf

2.) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/39-documenta-barbarica

3.) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/36-prof-kunkel

4.) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/38-von-ds-beauftr-einer-sueddeutschen-stadt

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Sehr geehrter Herr Meissner,

ohne exakte Kenntnis der Sachlage ist eine Stellungnahme natürlich schwierig. Spontan würde ich mich der Kritik des bayerischen Datenschutzbeauftragten anschliessen.

Viele Grüsse
Jörg Tauss