Frage an Johannes Jung bezüglich Finanzen

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Johannes Jung
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Frage von Doris M. •

Frage an Johannes Jung von Doris M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Jung,

ich gehöre zu den "Kleinanlegern" bei der Kaupthing Edge Bank und warte, wie ca. 30.000 andere, darauf, über mein dort angelegtes Geld endlich wieder verfügen zu können oder zumindest von offizieller Stelle konkret über den Stand der Dinge informiert zu werden.

Deshalb wende ich mich heute an Sie und hoffe auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit. Ich denke, zum Thema "Milliarden für Großbanken" und "gierige Kaupthing Kunden" ist alles gesagt, offen ist aber für mich und viele andere immer noch die Frage, was die Bundesregierung - wenn überhaupt - für uns tut und ob konkret mit Ihrer Untersützung zu rechnen ist.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Doris Meinzer

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SPD

Sehr geehrte Frau Meinzer,

besten Dank für Ihre e-Mail in Sachen Kaupthing Bank. Die Kaupthing Bank, die Sparerinnen und Sparern höhere Renditen geboten hat als andere Institute in Deutschland, ist nicht Teil der deutschen Einlagensicherung. Einlagen bei der Kaupthing Bank sind somit nicht von der Garantieerklärung der Bundesregierung umfasst, da diese grundsätzlich nur für Banken gilt, die Teil der deutschen Einlagensicherung sind.

Die Bundesregierung ist bestrebt, mit der isländischen Regierung zu einer Lösung im Hinblick auf Einlagen deutscher Sparer bei der isländischen Kaupthing Bank zu kommen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die Sparer aus Deutschland Entschädigungen gemäß der isländischen Einlagensicherung erhalten, falls es zum Entschädigungsfall bei der Kaupthing Bank kommen sollte. Ein Entschädigungsfall würde eintreten, wenn die isländische Aufsichtsbehörde feststellen sollte, dass die Bank nicht in der Lage ist, die Einlagen zurückzuzahlen, und die Entschädigungseinrichtung einspringen müsste.

Abschließend ist festzustellen, dass die Privatkunden vor Vertragsabschluss von der Bank darüber informiert werden mussten, dass die Kaupthing-Bank zur isländischen Einlagensicherung gehört. Für ein Kreditinstitut besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Privatkunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über die Einlagensicherung des Kreditinstituts und deren Bestimmungen zu informieren. Daher ist zu empfehlen, sich an die isländische Einlagensicherung bzw. an die Kaupthing-Bank zu wenden, um das weitere Verfahren zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung