Frage an Jonas Aust bezüglich Innere Sicherheit

Jonas Aust
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Frage von Johannes T. •

Frage an Jonas Aust von Johannes T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Aust,

soweit bekannt, hat erstmalig in der gut sechzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland eine Landesregierung öffentlich erklärt, daß "die Justiz" k e i n e unabhängige Staatsgewalt ist!

Im Koalitionsvertrag der amtierenden NRW Landesregierung heißt es: "Als einzige der drei Staatsgewalten ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive verwaltet, deren Einflußnahme auf die Justiz von erheblicher Bedeutung ist."

Und weil das in NRW nachweislich so ist - kündigte die rotgrüne Landesregierung im Juli 2010 an, daß sie sich für eine unabhängige, eine „autonome Justiz“ einsetzen will.

Das ist allerdings bis heute nicht geschehen und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) „grundgesetzwidrig“ noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die
Zweite entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung...."bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Jonas Aust, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

Freundliche Grüße

Johannes Thiesbrummel

Antwort ausstehend von Jonas Aust
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