Frage an Josef Göppel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Josef Göppel
CSU
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Frage von Frank S. •

Frage an Josef Göppel von Frank S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Göppel,

an Sie als Diplom-Forstingenieur (FH) habe ich folgende Frage:
Finden Sie es richtig, dass ein beamteter Förster mit 45 als berufsunfähig im Ruhestand ist? Er hat ein Jahr "gelitten" ( wegen Forstreform, Tinitus, u.s.w.) und konnte nichts machen. Jetzt ist alles durch und er ist das "blühende Leben" ( seit Ostern: Wandern auf Mallorca, Angeltour am Lago di Ledro, Angeltour in Südfrankreich). Und wir Steuerzahler finanzieren alles!
Finden Sie nicht, dass hier der Staat seine Beamten ein wenig voreilig in den Ruhestand entläßt?
Als Arbeiter wird in dieser Situation nach zumutbaren Arbeiten gesucht. In diesem Fall lacht sich der Beamte eins und sagt hinter vorgehaltener Hand, dass der Staat beschissen werden will.
Auch ein Beamter muß in meinen Augen zu einfacheren Tätigkeiten herangezogen werden.
Bin auf Ihre Antwort gespannt.

mfg
Frank Schütze

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schütze,

da ich keine weiteren Einzelheiten zu der von Ihnen beschriebenen Frühpensionierung kenne, kann ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen.

Ich kann aber nachvollziehen, dass Sie sich als Arbeiter über eine aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Frühpensionierung eines Forstbeamten ärgern. Auch ich bin für strenge Kontrollen um Einzelfälle auszuschließen, in denen Beamte mit vorgeschobenen Krankheiten versuchen, auf Kosten der Allgemeinheit vorzeitig aus dem Dienst entlassen zu werden. Diese Menschen schaden vor allem der großen Mehrheit von Beamten, die sich mit ihrer ganzen Kraft für die Gesellschaft einsetzen.

Eine vorzeitige Pensionierung aus gesundheitliche Gründen ist nur nach einer ausführlichen Prüfung durch Amtsärzte möglich. Handelt es sich hier um einen Förster im Staatswald oder im Beratungsdienst? Sollten Sie in dem von Ihnen beschriebenen Fall Beweise für einen Mißbrauch haben, sollten Sie diese an die Leitung der Forstverwaltung weitergeben. Nur so kann eine erneute Prüfung Erfolg haben und derartige Fälle in Zukunft verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel