Frage an Josef Winkler bezüglich Familie

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Josef Winkler
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Frage von Paul P. •

Frage an Josef Winkler von Paul P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Winkler,

ich möchte mich der Frage von Frau Susanne Jung anschließen und erweitern. Bezüglich der Visumvergabe hatte ich Sie bereits persönlich angeschrieben, doch nie eine Antwort erhalten.

Kurzversion:

In unserem Fall wurden alle Dokumente überprüft und seitens der deutschen Botschaft Kathmandu dreimal auf deren Echtheit hin bestätigt, so das dass Ausländeramt Euskirchen die Einreise zur Familienzusammenführung genehmigte. Nun aber machte die deutsche Botschaft in Kathmandu eine 360 Grad kehrtwendung und behauptet nun, das die vorgelegten Dokumente erschwindelt wurden und somit keine Rechtsgültigkeit der Dokumente bestätigt werden kann. Wie ich durch Akteneinsicht beim Ausländeramt Euskirchen erfahren konnte, wurden durch den Protokollführer, der bei dem Interview dabei war und das Protokoll ausfüllte unwahre Behauptungen in deutscher Schrift niedergeschrieben, die nun meine Frau als Prostituierte darstellen. Meine Frau musste dieses Protokoll bestätigen und unterschreiben ohne zu wissen, was sie da unterschrieb.

Eine Akteneinsicht bei der deutschen Botschaft wurde uns mehrmals ohne Begründung verweigert.

Meine Frage nun dahingehend:

Welche rechtstaatlichen Mittel stehen mir als deutscher in Nepal mit Wohnsitz in Nepal zur Verfügung um meine Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen? Auch für uns ist derzeit ein sachkundiger Anwalt in Kathandu nicht auffindbar.

Gerne würde ich Ihnen alle Unterlagen zukommen lassen, doch denke ich das eine direkte Akteneinsicht beim Ausländeramt Euskirchen ein schnellere Methode wäre um unseren Sachverhalt prüfen zu können. Ich wohne mittlerweile in Kathmandu bei meiner Frau, da derzeit ein Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft anders nicht möglich ist.

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Sehr geehrter Herr Pütz,

anders als Sie in Ihrer Frage geschrieben haben, hat mein Büro kein Schreiben von Ihnen erreicht. Daher konnten Sie auch keine Antwort erhalten. Auch die Frage einer Frau Jung aus dem letzten Jahr, auf die Sie sich beziehen, habe ich so beantwortet, daß ich ohne Akteneinsicht keine weitere Hilfestellung leisten kann. Eine weitere Kontaktaufnahme seitens Frau Jung ist niemals erfolgt, sodaß ich davon ausgehen konnte, daß der Fall zwischenzeitlich geregelt wurde. Sollten Sie sich allerdings auf eine Petition beziehen, die Sie evtl. beim Bundestag eingereicht haben, könnte das Ihren Irrtum erklären.

Über den Stand laufender Petitionsverfahren kann Ihnen im Einzelfall das Sekretariat des Petitionsausschusses Auskunft erteilen. Ich habe veranlasst, daß Ihnen eine Information über den Verfahrensstand durch den Ausschuss unmittelbar zugeht, sofern Sie eine Petition eingereicht haben sollten.

Ich kann Ihr Angebot zu der zuständigen Ausländerbehörde in NRW zu reisen und Ihre Akten einzusehen, aus verschiedenen Gründen leider nicht annehmen. Es hat sich als einzige sinnvolle Möglichkeit bewährt, alle relevanten Fakten und Akten unmittelbar in Kopie oder per leserlichem Fax vorab an mein Büro zu senden. Wir können allerdings eine anwaltliche Hilfestellung nicht ersetzen, schon gar nicht den Eindruck erwecken, mit der Kenntnisnahme durch uns allein wäre schon etwas gewonnen. Ich und meine Mitarbeiter können nur prüfen, ob aus unserer Sicht die Behörden korrekt die Gesetzeslage interpretieren. Sollte rechtswidriges Verhalten von Seiten deutscher Behörden oder Auslandsbehörden vorliegen, ist das Beschreiten des Rechtswegs eine Option. Gerichtsstand dürfte bei Visumsangelegenheiten Berlin sein, sodaß Sie einen Anwalt in Berlin beauftragen müßten.Auskunft über im Ausländerrecht bzw. in Visums-Angelegenheiten erfahrene Anwälte erteilen die Rechtsanwaltskammern und eine Reihe von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen.

Ich halte die Diskussion solcher persönlicher Fragen, wie dem bei Ihnen vorliegenden Fall für wenig geeignet, in diesem Internetforum diskutiert zu werden. Weitere Fragen bzw. Hinweise werde ich – gerade auch in Ihrem Interesse - ausschließlich beantworten, wenn Sie sie direkt an mein Büro richten. Alle relevanten Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage

http://www.josef-winkler.de

oder auf der Homepage des Deutschen Bundestages

http://www.bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Josef Ph. Winkler, MdB

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