Wann ist endl.m.einer Vereinfachung der fortlaufenden(!) Antragsstellung auf Altersgrundsicherung u.Abvau der buerokratischen Huerden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?

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Frage von Beate Maria V. •

Wann ist endl.m.einer Vereinfachung der fortlaufenden(!) Antragsstellung auf Altersgrundsicherung u.Abvau der buerokratischen Huerden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?

Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Alten Menschen zuzumuten,Kontoauszuege ,Rentenbescheide,,Abrechnungen v.Wasser,-Strom- u.Gas vorzulegen ( muss man kopieren! ) plus aktuelle Bescheide hinsichtl.Versicherungen,KFZ,Sparbuecher ( lachhaft b.armen Alten wohl kaum vorhanden!)Jahresabrechnung d.Vermieters etc. zu besorgen, kopieren( meine Mutter n.Oberschenkelhalsbruch koennte nicht am Kopierer stehen...oder mit Billighoergeraet zig Telefonate fuehren!!),d.Formulare d.Sozialamtes ausfüllen u.d in wenigen Wochen: illusorisch. Ohne d.auch noch oft pflegenden Angehörigen ginge da gar nichts.Optimierung heisst d.Forderung.MfG

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