Frage an Josip Juratovic bezüglich Gesundheit

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Michael F. •

Frage an Josip Juratovic von Michael F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Wie ist Ihre Position bei der auf den 9.11. vertagten Anhörung zur Legalisierung von Cannabisprodukten?
Sind Sie bereit, einen mutigen Schritt zu tun und Deutschland aus der Drogenpolitischen Steinzeit zu befreien?
Über drei Milliarden Euro kostet die Cannabisprohibition jedes Jahr.
Die oft fälschlich als "gefährlich" eingestuften Nebnwirkungen von Cannabis relativieren sich drastisch im Vergleich mit Substanzen wie Alkohol, Nikotin und vieler zugelassener Medikamente.
Wo liegen Für Sie die konkreten Gefahren für die Bevölkerung, wenn 1. normale Konsumenten von Cannabisprodukten legal in einem Geschäft versteuertes Canabis mit kontrollierter Qualität erwerben können, statt sich auf dem Schwarzmarkt mit potentiell mit Giften gestrecktem Cannabis zu gefährden?
2. Wenn kleine Konsumenten sich durch einen legalen Anbau von fünf Hanfpflanzen kostengünstig und risikofrei mit hochwertigem Cannabis selbt versorgen können?
Es wird Zeit, das Deutschland die Augen öffnet. Sehr viele Experten setzen
sich für eine Legalisierung ein. Wie stehen Sie zum Manifest des Schildower Kreises?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Funke

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Funke,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Legalisierung von Cannabisprodukten. Sie sprechen die im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petition „Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten“ vom 21.10.2010 an. Diese Eingabe befindet sich derzeit noch weiter in der parlamentarischen Prüfung.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Forderungen der Petition nicht unterstützen.

Wir lehnen Maßnahmen zur Legalisierung so genannter weicher Drogen. Ich sehe, wie meine Partei, Cannabis nicht als harmlose Droge an. Deshalb wollen wir an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhalten. Die dieser Haltung entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stehen für uns nicht zur Disposition.

Auch wenn es ebenso gegenwärtige Meinungen gibt, wird in aktuellen Studien zur Auswirkung des nichtmedizinischen Cannabis-Konsums immer wieder auf die Gefährlichkeit durch eine ganze Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen hingewiesen. So ist auch zu beobachten, dass bei den ambulanten Drogenberatungsstellen der Anteil der Klienten, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen, stetig zunimmt.

Aufgrund der Gefährlichkeit des nichtmedizinischen Konsums von Cannabis wollen wir an dem Verbot des Anbaus von Tetra Hydro Cannabinol (THC)-haltigen Hanfpflanzen festhalten. Die hierzu getroffenen Regelungen wollen wir beibehalten.

Dort, wo Cannabis im Einklang mit arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften als Medikament eingesetzt wird, findet eine Strafverfolgung selbstverständlich nicht statt.
Das Manifest des Schildower Kreises kann ich nicht unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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