Frage an Josip Juratovic

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Matthias W. •

Frage an Josip Juratovic von Matthias W.

Sehr geehrter Herr Juratovic,

die Frage von Herrn Nied zu Fracking hatten Sie ja 2014 schon beantwortet.
Was meinen Sie nun genau:
"Jenes Fracking, das in den Medien mit Dokumentation aus den USA und Kanada bebildert wurde, wird es in Deutschland nicht geben."
Da könnte man zwischen den Zeilen durchaus lesen, daß es womöglich dann noch ein anderes Fracking(light), oder werweiß was sich die Konzerne so nettes einfallen lassen, geben kann?
Da wird ja sehr viel beschwichtigt und massiv Lobbyarbeit betrieben.
Wie stehen Sie dazu?
Setzen Sie sich für das Vorsorgeprinzip ein um mögliche Umweltschäden, die sich auch auf den Bodensee -unseren Trinkwasserspeicher- auswirken können, zu vermeiden?
Denn wozu dann noch Probebohrungen?
Vielen Dank für eine verlässliche Aussage.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehmen möchte.

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium 2015 vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hatte.

Oberstes Ziel der Regulierung muss sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.

Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss und wird der Deutsche Bundestag haben.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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