A1 Bescheinigung

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Goekce D. •

A1 Bescheinigung

Guten Tag, ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und mein Mann die türkische. Braucht mein Mann für die Ehegattennachzug die A1 Bescheinigung?
Er lebt in der Türkei und ich in Deutschland.
VielenDank im Voraus für Ihre Antwort

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Darüber hinaus wird derzeit Gesetzesentwurf zur Abschaffung des A1-Sprachtests aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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