Abschaffung des Sprachnachweises A1 - Gilt dies auch für ein Heiratsvisum, oder nur beim Ehegattennachzug?

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Sascha C. •

Abschaffung des Sprachnachweises A1 - Gilt dies auch für ein Heiratsvisum, oder nur beim Ehegattennachzug?

Sehr geehrter Herr Juratovic, ich habe gehört, dass der Sprachnachweis A1 abgeschafft werden soll.
Gilt dies auch für ein Heiratsvisum, oder nur beim Ehegattennachzug?
Meine Verlobte und ich wollen gerne in Deutschland heiraten, doch der Sprachnachweis ist unglaublich teuer, da in Kanada, wo Sie her kommt alles mit Flügen und Hotels erledigt werden muss.
Stehen die Chancen gut, das der Nachweis dann wirklich in naher Zukunft weg fällt und Sie diesen dann hier in Deutschland machen kann während wir nicht mehr getrennt leben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

 

wie in jedem Gesetzgebungsverfahren üblich, wird der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josip Juratovic

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