Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Kamilla M. •

Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

die 2G- und 3G-Regelungen gelten nicht zum Selbstzweck. Sobald die pandemische Lage die Maßnahmen nicht mehr fordert, müssen sie auslaufen. Allerdings halte ich die 2G- und 3G-Regelungen im Moment für notwendig.

Also kurz und knapp: Nur für die Überprüfung einer Impfpflicht darf es keine 2G- oder 3G-Regeln geben. Diese dürfen nur dann gelten, wenn sie infektionsschutztechnisch geboten sind, wie es aktuell der Fall ist.

Wie eine Impfpflicht kontrollierbar wäre, wird aktuell bei der Diskussion um die Impfpflicht mitberaten. Ich bin mir sicher, dass wir hierfür eine Lösung finden, damit die Impfpflicht nicht zu einem zahnlosen Tiger wird. Aus meiner Sicht brauchen wir die Impfpflicht, um die Pandemie zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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