Ich habe gerade in einer anderen Fragestellung gelesen das der Sprachnachweis bei Familienzusammenführung zu deutschen komplett gestrichen wurde. Stimmt dies?

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Andreas F. •

Ich habe gerade in einer anderen Fragestellung gelesen das der Sprachnachweis bei Familienzusammenführung zu deutschen komplett gestrichen wurde. Stimmt dies?

Mir wurde erst gestern von der Botschaft mitgeteilt daß meine Frau und Tochter nicht einreisen dürfen solange nicht ein Sprachnachweis vorliege. Auch meine Einwände das meine Frau aufgrund des jahrelangen Kampfes nervlich nicht mehr dazu in der Lage ist lässt die Botschaft nicht gelten

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Generell gilt: Wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Aktuell wird geprüft, ob der A1-Sprachnachweis abgeschafft wird.

Der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien wird im Laufe dieser Legislatur noch abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Laufe dieser Wahlperiode soll das Kabinett dann den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann.

Wann genau es zu einer möglichen Abstimmung kommt, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. 

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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