Inflationsprämie 3000€ trotz Langzeiterkrankung. Hat man das Recht auf eine Auszahlung?

Josip Juratovic MdB
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Frage von Matthias S. •

Inflationsprämie 3000€ trotz Langzeiterkrankung. Hat man das Recht auf eine Auszahlung?

Guten Tag. Ich bin seit Oktober 23. erkrankt und bis heute dauert diese Krankheit an. Bekomme seit November 23 also Krankengeld.

Mein Arbeitgeber hatte letztes Jahr beschlossen die Inflationsprämie von 3000€ Steuerfrei an alle Mitarbeiter der Firma mit der Mai Abrechnung 2024 auszubezahlen. Bei mir ist das aber nicht passiert? Hat man das Recht auf eine Auszahlung? Denn diese Prämie ist ja nicht Leistungsgebunden oder Anwesenheitsgebunden, oder sehe ich das falsch? Auch erkrankte Mitarbeiter haben doch das Problem mit der Inflation und laut Arbeitnehmer Gleichbehandlung sehe ich das persönlich kritisch an. Ich habe mir nicht ausgesucht zu erkranken und so lange dem Arbeitsplatz fern zu bleiben.

Ich Frage mich ob man als Arbeitnehmer dagegen vorgehen kann.

Gruß Matthias

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.

erst einmal wünsche Ihnen auf diesem Wege gute Besserung. 

Nun zum Thema: Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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