Ich wohne in den Niederlanden und bin auf Antrag beschränkt EStpflichtig. Damit bekomme ich die EPP nicht. Wenn ich jetzt einen Antrag auf unbeschränkte ESt stelle und bekomme, bekomme ich dann d. EPP

Josip Juratovic MdB
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Frage von Caroline V. •

Ich wohne in den Niederlanden und bin auf Antrag beschränkt EStpflichtig. Damit bekomme ich die EPP nicht. Wenn ich jetzt einen Antrag auf unbeschränkte ESt stelle und bekomme, bekomme ich dann d. EPP

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau V.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt. (…) Dies gilt auch, wenn diese nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.“

Die vollständigen FAQs finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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