im Juli 2023 hat sich herausgestellt, das ich seit Juli 22 Übergangsgeld beziehe, statt ALG1 durch Aussteuerung, vorher Krankgeld . Habe ich ein Anrecht auf eine Energiepauschale?

Josip Juratovic MdB
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SPD
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Frage von Diana R. •

im Juli 2023 hat sich herausgestellt, das ich seit Juli 22 Übergangsgeld beziehe, statt ALG1 durch Aussteuerung, vorher Krankgeld . Habe ich ein Anrecht auf eine Energiepauschale?

Die Agentur für Arbeit fordert die Einmalzahlung von 100,00 € zurück. Mfg D.R.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.

nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums sind Bezieher von Übergangsgeld anspruchsberechtigt für den Bezug der Energiepreispauschale! Zitat: " Zu den anspruchsberechtigenden Lohnersatzleistungen gehört auch Übergangsgeld nach dem Dritten, Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz)." Dieses zahlt nicht der Arbeitgeber aus, sondern wird über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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