Ist das korrekt, wenn das Krankengeld nach 1,5 Jahren (am 13.05.23) endet dann hat man nur auf einen Teil der Energiepauschale Anspruch?

Josip Juratovic MdB
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Frage von Andreas B. •

Ist das korrekt, wenn das Krankengeld nach 1,5 Jahren (am 13.05.23) endet dann hat man nur auf einen Teil der Energiepauschale Anspruch?

Sehr geehrter herr Juratovic,

meine Frau bezog 18 Monate lang bis zum 13.05.2022 Krankengeld danach war sie ausgesteuert. Gekündet ist sie bis heute nicht. Aktuell bezieht sie aber Arbeitslosengeld. Im Oktober 2022 wurde ihr durch den Arbeitgeber die Energiepauschale von 300 Euro ausbezahlt. Heute meint der Arbeitgeber: für sie gab es leider keinen Anspruch auf die Energiezulage im Oktober 2022, weil die Zahlung des Krankengeldes am 13.05.2022 endete. Gleichzeitig fordert er einen Betrag vom 145,49 Euro zurück. Ist das Korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
Andy

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt. Von daher ist nachvollziehbar, das der Arbeitgeber ihrer Frau die EPP für den Zeitraum des Krankengeldbezugs teilweise zurückfordert. Für Ihren konkreten Fall kann Ihnen ihr Steuerberater bei der Erstattung über die Einkommenssteuer weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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