Ist das rechtens,noch ein Mal verlangen Zertifikat A1bei Familien Zusammenführung.

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Roza K. •

Ist das rechtens,noch ein Mal verlangen Zertifikat A1bei Familien Zusammenführung.

Sehr geehrte Herr Juratovic,

meine Mann hat Zertifikat A1.War in Deutschland nicht mehr als halbes Jahr.Die Deutsche Botschaft verlang neue Zertifikat.Ist das rechtens?

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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