Kann die Kraft trotzdem, je nach ihrer gesundheitlichen Möglichkeit, für uns tätig sein und von uns bei der Krankenkasse als Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden.

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
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Frage von Lothar R. •

Kann die Kraft trotzdem, je nach ihrer gesundheitlichen Möglichkeit, für uns tätig sein und von uns bei der Krankenkasse als Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden.

Sehr geehrter Herr Juratovic,
meine Frau und ich sind Rentner, beide 69 Jahre alt. Meine Frau ist 100% G schwerbeschäftigt und hat Pflegestufe 3. Nun meine Frage: Wir haben eine Nachbarschaftshilfe, die uns etwas unterstützt und mit 5 €/Std. Kostenerstattung bei unserer Krankenkasse abgerechnet wurde. Nun ist diese an Burnout erkrankt und bezieht zwischenzeitlich Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Kann die Kraft trotzdem, je nach ihrer gesundheitlichen Möglichkeit, für uns tätig sein und von uns bei der Krankenkasse als Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden. Vielen Dank für Ihre Nachricht. M f G

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nein, leider ist dies nur möglich, wenn die Person, die Sie unterstützt, wieder regulär arbeitet, da sonst der Anspruch auf Krankengeld entfällt, weil mit Arbeitsaufnahme der Grund der Krankschreibung nicht mehr gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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