Sprachnachweis A1 ist immer noch benötigt um familliennazug und Heiratvisum zu beantragen?

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Malick B. •

Sprachnachweis A1 ist immer noch benötigt um familliennazug und Heiratvisum zu beantragen?

Sehr geehrter Herr Juratovic,
der Sprachnachweis A1 ist immer noch benötigt um familliennazug und Heiratvisum zu beantragen?

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Lieber Herr B.

generell gilt: Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Darüber hinaus wird derzeit über eine Abschaffung eines Nachweises des A1-Sprachzertifikats debattiert. 

Der Gesetzesentwurf aus dem Innen- und Justizministerium wird derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt und Verbände werden dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. 

Freundliche Grüße

Josip Juratovic

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