Warum bekommen Übergangsgeldler, die sich in einer beruflichen Reha-Maßnahme befinden (DRV) keine Energiepauschale? Weder im letzten Paket noch im neuen? MfG Elke K.

Josip Juratovic MdB
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Frage von Elke K. •

Warum bekommen Übergangsgeldler, die sich in einer beruflichen Reha-Maßnahme befinden (DRV) keine Energiepauschale? Weder im letzten Paket noch im neuen? MfG Elke K.

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Mit 8 Std. täglich in der berufl. Reha über 9 Monate (Vollzeit) bekomme ich Übergangsgeld (kein Krankengeld!). Auch ich habe Mehraufwendungen für Energie wie jeder Arbeitnehmer, Rentner, Student, Alg2-Empfänger, etc. Für uns berufliche Rehabilitanden ist es auch im neuen Paket (Beschluss 04.09.22) nicht vorgesehen. Bitte beantworten Sie die Frage, die auch Corinna F. an Sie stellte. Dort gehen Sie lediglich auf Krankengeld ein, aber es handelt sich um Übergangsgeld.

MfG, Elke K.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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