Frage an Jürgen Klimke bezüglich Wirtschaft

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Jürgen Klimke
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Frage von Lars N. •

Frage an Jürgen Klimke von Lars N. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Klimke,

seit ca. fünf Jahren führe ich ein kleines Unternehmen in Hamburg und stelle mir und anderen Unternehmern seit der Gründung die Frage, wofür die zwangsweisen Mitgliedsabgaben an die Kammern heute noch notwendig sind - bislang ohne eine Erklärung erhalten zu haben. In den ersten zwei Jahren meiner Selbständigkeit habe ich noch an informativen Veranstaltungen der Handelskammer teilgenommen, die jeweils keine nennenswerten Eindrücke bei mir (und offensichtlich auch nicht bei anderen) hinterlassen haben. Konkrete Anfragen, z.B. zum Thema Produktzulassungen, konnten in keinem Fall direkt beantwortet werden. Im besten Fall habe ich eine Telefonnummer oder Adresse anderer Institute erhalten, wo man mir evtl. weiterhelfen könnte...

Mir ist nicht schlüssig, worauf sich das Recht der Kammern auf eine zwangsweise Mitgliedschaft bezieht. Auch kann es keinesfalls förderlich sein, wenn eine Institution, welcher Art auch immer, sicher sein kann, dass sie unabhängig von Ihrer Leistung derart hohe Beiträge garantiert "einkassiert".

Zu diesem Thema interessieren mich Ihre persönliche Meinung, die Einstellung Ihrer Partei sowie ggfls. bevorstehende Veränderungen in diesem Zusammenhang.

Herzlichen Dank!

Mit besten Grüßen
Lars Nielson

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nielson,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 19.10.2007 auf www.abgeordnetenwatch.de bezüglich der Zwangsmitgliedschaft in Kammern.

Kraft Gesetz gehören alle natürlichen und juristischen Personen, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung unterhalten, seit langem den Kammern an (Pflichtmitgliedschaft). Diese Pflichtmitgliedschaft ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet. Die Pflichtmitgliedschaft hat überdies eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt. Vom Gericht herausgestellt worden ist jedoch, dass die Industrie- und Handelskammern die Grenzen ihrer Aufgaben beachten müssen.

Durch zahlreiche Dienstleistungen wie z.B. Starthilfen und Existenzgründungsberatung, Beratung zu Finanzierungs- und Steuerfragen, Suche nach Gesprächspartnern im In- und Ausland und Hilfe und Unterstützung bei Problemen mit der öffentlichen Verwaltung unterstützen die Kammern gerade mittelständische Unternehmen. Die hoheitliche wirtschaftsverwaltende Tätigkeit der Kammern kommt den Betrieben ebenfalls zugute (u.a. Sachkundeprüfung, Aus-/ Fortbildung, Vermittlungsstellen).

Aus der Pflichtmitgliedschaft folgt unserer Rechtsordnung nach die Beitragspflicht der Kammerzugehörigen. Dieser Betrag ist die Gegenleistung für den Vorteil der Mitgliedschaft in der Kammer. Der Vorteil besteht vor allem darin, dass die Kammer das Gesamtinteresse der Gewerbebetreibenden wahrnimmt und sich für die Durchsetzung derer Interessen einsetzt. Zudem unterstützt sie die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Da die Interessenvertretung allen Mitgliedern zugute kommt, entspricht dieser Vorteil dem Gleichbehandlungsprinzip. So werden nicht nur große Unternehmen unterstützt, die sich eine freiwillige Mitgliedschaft ohne weiteres leisten können, sondern alle Unternehmen vertreten. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Mitgliedschaft einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil bewirkt, der sich bei den Kammermitgliedern messbar niederschlägt. Zudem ist hinzuzufügen, dass ca. 40% der Mitglieder überhaupt keine Beiträge zahlen und weitere ca. 30% nur den Grundbeitrag von durchschnittlich 153 Euro im Jahr. Die Beitragsbefreiung läuft nach dem Prinzip, dass die großen für die kleinen mitzahlen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beobachtet die Problematik weiterhin, jedoch ist in der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Bundesregierung eine Aufhebung der Pflichtkammermitgliedschaft nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke