Frage an Jürgen Tartz bezüglich Verbraucherschutz

Jürgen Tartz
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Emil L. •

Frage an Jürgen Tartz von Emil L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Tartz,

ein Hauptziel der Familien-Partei war doch immer die Einführung des Wahlrechtes für alle Bürger ab 0 Jahre und damit die Stärkung der Demokratie in Deutschland.
Ist dieses Ziel für die Familien-Partei immer noch wichtig?

Freundliche Grüße

Lör

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Lör,

in Deutschland sind ca. 18% der Bevölkerung nicht mit ihren Interessen im Bundestag vertreten, weil ihnen das Wahlrecht nicht zugestanden wird. Die Begründung hierfür ist lediglich, dass diese Personen noch nicht 18 Jahre alt sind. Fast ausnahmslos jeder über 18 darf wählen. Sein Wahlrecht wird nicht dadurch eingeschränkt, dass er körperlich oder geistig eigentlich nicht dazu in der Lage ist, seinen Willen auf dem Stimmzettel zu äußern. Im Zweifelsfall darf ihm eine bevollmächtigte Person bei seiner Stimmabgabe unterstützen. Wir sind der Meinung, dass dieses Recht auch einem Minderjährigen nicht abgesprochen werden darf.
Aus diesem Grund sollte das Wahlalter zunächst einmal gesenkt werden. Überall sonst im Leben nehmen die Eltern die Verantwortung und die Interessen ihrer Kinder wahr. Also sehen wir es auch als legitim an, wenn die Eltern auch die Wahlinteresse ihrer Kinder wahrnehmen sollten, sofern diese noch nicht in der Lage sind, selbständig eine Wahl zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Tartz

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Lör,

in Deutschland sind ca. 18% der Bevölkerung nicht mit ihren Interessen im Bundestag vertreten, weil ihnen das Wahlrecht nicht zugestanden wird. Die Begründung hierfür ist lediglich, dass diese Personen noch nicht 18 Jahre alt sind. Fast ausnahmslos jeder über 18 darf wählen. Sein Wahlrecht wird nicht dadurch eingeschränkt, dass er körperlich oder geistig eigentlich nicht dazu in der Lage ist, seinen Willen auf dem Stimmzettel zu äußern. Im Zweifelsfall darf ihm eine bevollmächtigte Person bei seiner Stimmabgabe unterstützen. Wir sind der Meinung, dass dieses Recht auch einem Minderjährigen nicht abgesprochen werden darf.

Aus diesem Grund sollte das Wahlalter zunächst einmal gesenkt werden. Überall sonst im Leben nehmen die Eltern die Verantwortung und die Interessen ihrer Kinder wahr. Also sehen wir es auch als legitim an, wenn die Eltern auch die Wahlinteresse ihrer Kinder wahrnehmen sollten, sofern diese noch nicht in der Lage sind, selbständig eine Wahl zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Tartz