Wie verhindern Sie negative Erwerbsanreize bei Vollzeitarbeit durch die Kita-Gebührenerhöhung und in welchem Umfang fließen die Mehreinnahmen direkt in die Qualitätsverbesserung der Kitas?
Sehr geehrte Frau Barth-Dworzynski, der Senat plant ab 2027 höhere Kita-Gebühren für Betreuungszeiten über 5 Stunden. Berichten zufolge sollen die Mehreinnahmen vor allem der Haushaltskonsolidierung dienen, statt direkt in die frühkindliche Bildung zu fließen. Zudem entsteht ein massiver Fehlanreiz: Wer Vollzeit arbeitet, benötigt zwingend eine längere Betreuung. Durch die Gebührensteigerung wird das zusätzliche Einkommen zu einem Teil von den Kita-Kosten aufgefressen. Das dämpft den Anreiz zur Vollzeitarbeit spürbar – was oft zulasten von Frauen geht. Wenn Familien schon mehr zahlen müssen, sollte das Geld wenigstens nachweisbar der Qualität zugutekommen. Ich bitte um Beantwortung, wie Sie dieser Schieflage entgegenwirken und eine echte Qualitätsverbesserung garantieren wollen. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für mich lebt eine solidarische Gesellschaft davon, dass diejenigen mit höheren Einkommen einen größeren Beitrag leisten, damit wir Familien mit kleinerem Geldbeutel gezielt unterstützen können. Mir ist daher sehr wichtig, dass Betreuungskosten fair geregelt sind und sich eine längere Betreuung für Familien nicht finanziell als Nachteil auswirkt. Deshalb bleibt die tägliche Grundbetreuung von fünf Stunden inklusive Mittagessen für alle Familien in Hamburg auch weiterhin beitragsfrei.
Wer mehr als diese beitragsfreien fünf Stunden Betreuung benötigt, soll ab August 2027 unter ein grundlegend überarbeitetes Beitragssystem fallen. Die bisherigen Regeln stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2003. Das führt aktuell dazu, dass rund 60 Prozent aller beitragspflichtigen Familien den Höchstbeitrag zahlen müssen, weil dieser bisher schon ab einem Nettoeinkommen von 2.965 Euro greift.
Bisher liegt die Mindesteinkommensgrenze, ab der überhaupt erst Beiträge erhoben werden, unabhängig von der Familiengröße pauschal bei 1.023 Euro netto. Das bildet die heutige Lebensrealität von Familien kaum noch ab. Mit der geplanten Reform wollen wir diese Grenze künftig dynamisch an die Haushaltsgröße anpassen: Bei einem 2-Personen-Haushalt soll sie bei 2.650 Euro netto beginnen, bei 3 Personen bei 3.274 Euro, bei 4 Personen bei 3.905 Euro, bei 5 Personen bei 4.535 Euro und bei 6 Personen bei 5.166 Euro netto.
Durch diese deutliche Anhebung soll die Kitabetreuung über fünf Stunden künftig für fast 40 Prozent aller betroffenen Haushalte komplett beitragsfrei werden. Damit wollen wir Familien mit kleineren und mittleren Einkommen gezielt entlasten. Wer eine längere Betreuung in Anspruch nimmt, muss so nicht befürchten, dass das zusätzliche Einkommen direkt wieder von Gebühren aufgefressen wird.
Auch die Höchstbeitragsgrenze soll künftig nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden, sodass erst Familien mit wirklich hohem Einkommen den Höchstbeitrag leisten. Geplant ist, dass diese Grenze bei einem 2-Personen-Haushalt bei 6.000 Euro Nettoeinkommen liegt, bei 3 Personen bei 6.500 Euro, bei 4 Personen bei 7.000 Euro, bei 5 Personen bei 8.000 Euro und bei einem 6-Personen-Haushalt bei 8.500 Euro netto.
Zudem planen wir eine deutliche Erleichterung für Mehrkindfamilien: Für das zweite Kind soll nur noch die Hälfte gezahlt werden, für das dritte ein Viertel und ab dem vierten Kind soll die Betreuung komplett beitragsfrei sein.
Durch diese geplante Überarbeitung wollen wir Fehlanreize vermeiden und das Beitragssystem sozial gerechter gestalten. Gleichzeitig soll die Neuordnung unserem Kitasystem ein verlässliches finanzielles Fundament geben, um die Betreuungsqualität und gute Arbeitsbedingungen in den Hamburger Kitas dauerhaft zu sichern.
Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne auch per Mail bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Dworzynski
