Frage an Juri Stölzner von Hans-Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Art. 1 (1) Hess. Verfassung neuer Wortlaut: ... der Rasse ... .
Für mich unerträglich, Menschen nach Rassen zu benennen.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Welche Möglichkeit sehen Sie zur Änderung des Art.?
Hallo Herr S.,
danke für ihre Nachricht. Bei Art. 1 Abs. 1 handelt es sich nicht um eine Änderung des Wortlautes, sondern um den Zusatz des Abs. 2 zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich verstehe aber was sie meinen: Wenn die Veränderung der Verfassung schon vorgenommen wird, warum ändert man das nicht gleich mit… und ja, das ist auch mir unverständlich und auch ich würde eine Änderung begrüßen. Die Änderung der hessischen Verfassung ist ein umständlicher und sehr zeitaufwändiger Prozess, zu dem auch eine politische Mehrheit notwendig ist, ich werde ihr Anliegen aber weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Juri Stölzner