Frage von Walter H. • 29.08.2005 Lieber Kandidat! Nach Artikel 26 des Grundgesetzes und dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik zur Friedenssicherung verpflichtet. Selbst die Kriegsvorbereitung ist danach verfassungswidrig. Antwort von Kai Gehring Bündnis 90/Die Grünen • 30.08.2005 Hallo Herr Hilbig!Vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Ihnen gern wie folgt darauf antworten:Bundestag Wahl 2005Innere Sicherheit Teilen