Wie sehen die Planungen für das Fernwärme-Netz der Stadt Kassel aus ?

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Karin Müller
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Frage von Klaus D. •

Wie sehen die Planungen für das Fernwärme-Netz der Stadt Kassel aus ?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach Austausch mit der Grünen Fraktion in Kassel, welche Sie natürlich auch gerne zu dem Thema kontaktieren können (fraktion@gruene-kassel.de), möchte ich Ihnen gerne folgende Informationen zukommen lassen:

Im Ausbau der Fernwärmenutzung liegt perspektivisch die ganz große Chance, die Kasseler Wärmeversorgung von externen Energiequellen, wie insbesondere Gas, weitgehend unabhängig zu machen. Ein erheblicher Standortvorteil für Kassel, der nicht nur für Klimafreundlichkeit, sondern auch für Preisstabilität sorgen wird.

Der Klimaschutzrat der Stadt Kassel hat in seinem Maßnahmenvorschlag zur Energieversorgung als Ziel eine Versorgung von 60 Prozent der Kasseler Haushalte aus Wärmenetzen genannt. Der größte Teil davon soll über die Fernwärme abgedeckt werden. Dazu muss erst mal erreicht werden, dass die Gebäude, die an dem bereits vorhandenen Netz liegen, möglichst daran angeschlossen werden. Damit könnte man bereits heute den Kasseler Fernwärmeanteil von derzeit circa 21 Prozent auf etwa 40 Prozent steigern. Die restlichen 20 Prozent sind die größere Herausforderung, da kilometerlange Leitungen auf städtischem Gebiet in die Straßen verlegt werden müssen. Es braucht Material und Fachkräfte um diese Arbeiten ausführen zu können, und es braucht die Finanzierung.

Zurzeit erarbeiten die Städtischen Werke zusammen mit der Uni Kassel eine sogenannte Wärmeleitplanung. Darin wird festgelegt, welche Gebiete neu mit Fernwärme versorgt werden sollen und in welcher Reihenfolge das geschieht.

Zudem gibt es die Überlegung, den Fernwärmeanschluss verpflichtend zu machen. Das könnte in Form einer Satzung geschehen, die es in anderen Städten wie Darmstadt oder Hannover schon gibt. Bestehende Heizungsanlagen können natürlich weiter betrieben werden. Aber wenn ein Austausch ansteht, wären die Eigentümer*innen im Normalfall verpflichtet, Fernwärme zu nutzen. Neben dem Klimaschutz bietet eine solche Satzung den Vorteil, dass die Investition in den Netzausbau für die Städtischen Werke besser kalkulierbar wird. Eine ausreichende Zahl von Anschlüssen wird sichergestellt und damit rechnen sich die hohen Kosten für den Netzausbau.

Herzliche Grüße,

Karin Müller